Die hohe Verfügbarkeit, einfache Handhabung sowie die strahlenexpositionsfreie, nichtinvasive und schmerzlose Anwendung im Bereich der Ultraschalldiagnostik haben dazu geführt, dass Ultraschallgeräte heute in nahezu allen Fachbereichen eines Krankenhauses eingesetzt werden. Die freie Schnittführung der Sonden ermöglicht eine Kontrolle über die gewünschten Schnittbilder in Echtzeit. Die Dopplersonografie ist eine verlässliche Methode Flüssigkeitsströme (z. B. den Blutfluss) dynamisch darzustellen. Oberflächennah wird in der Sonographie die höchste Auflösung aller bildgebenden Verfahren erreicht.
Häufig finden sich in Krankenhäusern mittlerer Größe mehr als 50 Ultraschallgeräte. Einige Geräte sind überaltert und mit schadhaften Sonden ausgestattet. Die Anbindung an Speichermedien wie KIS, PACS oder abteilungsbezogene Informationssysteme ist oft nicht gegeben, weil die entsprechenden DICOM-Schnittstellen nicht freigeschaltet sind. Eine nachvollziehbare Dokumentation abrechenbarer Leistungen ist ohne die Integration in solche Systeme nur manuell möglich. Es gibt, anders als bei anderen bildgebenden Verfahren, keine standardisierte Ausbildung. Große qualitative Unterschiede in den diagnostischen Fähigkeiten der Anwender sind die Folge.
Mithilfe von Ultraschallkonzepten sind Krankenhäuser in der Lage, den umfangreichen Gerätepark zu Überblicken. Durch eine herstellerneutrale Beratung und Planung werden dabei Verbesserungspotenziale aufgezeigt und die Transparenz geschaffen, die eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Ausrichtung der Sonographie ermöglicht.
Die Anschaffung soll nach folgendem Beschaffungskonzept durchgeführt werden. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrages oder einer Technologie-Partnerschaft, werden die Geräte je nach Zustand und Alter ausgetauscht. Eine zuvor vereinbarte Gesamtsumme deckt den zu erwartenden Gerätebedarf über einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Dabei werden innerhalb der Laufzeit die Geräte nach und nach ausgetauscht und modernisiert. Eine Art Full-Service-Vertrag sichert dabei die ständige Funktionsbereitschaft der Geräte. Die Bezahlung soll in mtl. Raten in Form einer Nutzungsgebühr erfolgen.
In einer Innovationsklausel werden zukünftige Entwicklungen mit in das Konzept einbezogen, damit sich die Klinik stets auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten im Bereich der Ultraschalldiagnostik befindet.